Nachdem ich als Mitglied der Sachverständigenkommission für den Wiederaufbau von Nordfrankreich und Belgien für das Referat VIII der Wako und für das Reichswirtschaftsministerium tätig gewesen bin, von dem Inhalt des Friedensvertrags eingehend Kenntnis genommen, den Verhandlungen in Versailles beigewohnt und die zerstörten Gebiete Nordfrankreichs bereist habe, will ich versuchen, mit nachstehenden Ausführungen darzulegen, welche Massnahmen das deutsche Reich zu ergreifen hat, um die ihm im Friedensvertrag auferlegten ungeheuren Pflichten, insbesondere die Verpflichtung des Wiederaufbaus der zerstörten Gebiete zu erfüllen. […]
„[…] Die Ernennung einer Stadt zur Kulturhauptstadt erfolgt nicht allein aufgrund dessen, was sie ist oder tut. Ausschlaggebend ist in erster Linie das Programm mit seinen besonderen Kulturveranstaltungen, das die Stadt im Laufe des betreffenden Jahres durchzuführen beabsichtigt und das dem Jahr einen besonderen Charakter verleiht. In dieser Hinsicht unterscheidet sich das Konzept der Kulturhauptstadt Europas beispielsweise völlig von dem des UNESCO-Weltkulturerbes. Der Titel ist weniger ein Etikett als vielmehr die Krönung eines herausragenden Jahres im kulturellen Leben der Stadt. Daher wäre eine touristische Broschüre über die Stadt als Bewerbungsunterlage ungeeignet (11). [...]
Aber, guter Mann, […] hast du als Christ denn nie gehört oder gelernt, dass die Kinder vom Herrscher aller Dinge dir anvertraute Pfänder sind, und so behandelst du, so wirfst du sie weg? Du reißest sie in den Unglauben, statt nach ihrer Besserung zu trachten, und sie zu erziehen […] Man befiehlt dir […] aus deinen Kindern gottesfürchtige, andächtige Christen zu machen […]; du aber verfügst wegen eitler Güter das Gegentheil, und schickst ihre vernünftigen Seelen, den kostbaren Schatz ihres sonntäglichen Blutes, die Wege des Verderbens […] Du ziehst den Sohn aus der Schatzkammer der Kirche, und sendest ihn, wohin? In Dunkelheit und Verderben, wo keine Bescheidenheit gefunden wird, Gottesfurcht nie erscheint, Andacht sich nirgends zeigt. Man hört die Vernunft zur Rettung der Seele nicht. [...]
„Vertrag zwischen den deutschen Bundesländern und der Französischen Republik zum Europäischen Fernsehkulturkanal“ vom 2. Oktober 1990 und „Gründungsvertrag der ARTE G.E.I.E“ vom 30. April 1991.
DNB. Berlin, 19. Jan. In der Einleitung des deutsch-spanischen Kulturabkommens heisst es, dass der Führer und der Chef der Spanischen Nationalregierung in der Überzeugung, dass zur Vertiefung des zwischen beiden Ländern bestehenden freundschaftlichen Verhältnisses ein Ausbau der wechselseitigen geistigen und kulturellen Beziehungen und eine damit verbundene Förderung der gegenseitigen Kenntnis der Kultur und des Geisteslebens beider Völker erstrebenswert ist, beschlossen haben, ein Abkommen über die geistige und kulturelle Zusammenarbeit beider Staaten abzuschließen. [...]