Bei der Compañía Guipuzcoana handelt es sich um eine baskische Handelskompanie, die im 18. Jahrhundert das Monopol auf den Handel zwischen der Kolonie Venezuela und dem Mutterland Spanien inne hatte.
Zwischen dem Chef der italienischen Polizei Bocchini und dem Politischen Polizeikommandeur der Länder Reichsführer SS Himmler ist in der Konferenz, die in Berlin vom 30.3. bis 1.4.1936 stattgefunden hat, folgendes Einverständnis erzielt worden: [...]
Cher Monsieur Marinetti, Je suis bien triste de devoir vous écrire en francais, parce-que je parle trop peu l’italien. Je vous prie de m’excuser! J’ai recu votre carte postale et je vous ai attendu tout le mois de Mai, mais malheureusement sans succés. [...]
Quelle 1: Oper und Mythos: ein Beispiel Jener Chor „Va pensiero“ – „Zieh, Gedanke, auf goldenen Flügeln“ –, die Keimzelle der Nabucco-Komposition, wurde nach der Premiere zu einem wahren Volkslied der Italiener. Als im Jahre 1901 des toten Maestros Sarg durch die Straßen Mailands zum Begräbnis gefahren wurde, stimmte eine hunderttausendköpfige Menge die geliebte Weise an: „Va pensiero...“ Fast sechzig Jahre zuvor schon war der bis dahin fast namenlose junge Komponist zum musikalischen Abgott seines Volkes geworden. Die Italiener bezogen das Schicksal der Hebräer, die sich aus Unterjochung nach Freiheit sehnen, auf sich selbst. Auch sie fühlten sich in dem von fremden Dynastien beherrschten und vielfach gespaltenen Vaterland unterdrückt. Verdis feurige Melodien, biblischen Hebräern in den Mund gelegt, klangen den Italienern der Vierzigerjahre als tönende Symbole ihrer eigenen Sehnsucht nach Freiheit in den Ohren. [...]
Eure Exzellenz hat hier am römischen Hof mit verschiedenen Personen und unterschiedlichen Geschäften zu tun; und so werde ich, so gut ich kann, von beidem das berichten, was ich aus jahrelanger Erfahrung darüber weiß; und wenngleich Eure Exzellenz alle anderen an Klugheit übertrifft, soll das Folgende als Denkschrift dienen. [...]
Erster Titel: Von der spanischen Nation und den Spaniern. Erstes Kapitel: Die spanische Nation. Art. 2. Die spanische Nation ist frei und unabhängig, sie ist nicht der Besitz einer Familie oder eines Einzelnen und wird es auch niemals sein. Art. 3. Die Souveränität liegt in ihrem Wesen bei der Nation, der daher ausschließlich das Recht zusteht, ihre Grundgesetze zu bestimmen. [...]