Zwischen dem Chef der italienischen Polizei Bocchini und dem Politischen Polizeikommandeur der Länder Reichsführer SS Himmler ist in der Konferenz, die in Berlin vom 30.3. bis 1.4.1936 stattgefunden hat, folgendes Einverständnis erzielt worden: [...]
Das Militärgericht des Militärgebiets für Sarajevo hat, vertreten durch folgende Genossen, Hauptmann Veso Jovanovic als Ratsvorsitzenden, Hauptmann Šorn Avgustin und Hauptmann Radan Danilo als Ratsmitglieder, Leutnant Radonjic Mašan als Schriftführer, in Anwesenheit des Staatsanwalts für den Kreis Sarajevo, des Genossen Leutnant Berbic Šukrija, und des Angeklagten Mašic Kasim, wegen seiner Taten nach Art. 14 der Verordnung über die Militärgerichte und nach der abgehaltenen Hauptverhandlung am 15. August 1945 in Sarajevo den folgenden Urteil verkündet: [...]
Das Amt für Wiedergutmachung in Bremen hat als Kämpfer gegen den Faschismus und die Opfer dieses Systems nach folgenden Richtlinien anzuerkennen: 1. Diejenigen, die aus politischen Gründen gegen das Naziregime gekämpft haben und infolgedessen zu Freiheitsstrafen verurteilt oder ohne Urteil in Haft genommen oder in ein Strafbataillon eingereiht worden sind. Eine Haftdauer von weniger als 6 Monaten rechtfertigt eine Anerkennung nur dann, wenn der Antragsteller nachhaltigen gesundheitlichen oder erheblichen wirtschaftlichen Schaden erlitten hat oder die Haft erst durch die Besetzung beendet worden ist. […]
[…] Die Grundlage aller Staatslehre besteht für mich etwa in folgenden Grundsätzen: 1. Es ist nicht die Bestimmung des Staates Menschen zu beherrschen und durch Gewalt oder durch Furcht vor Gewaltanwendung zu zügeln, [...]