Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1973 – Europemballage Corporation und Continental Can Company Inc. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften – Rechtssache 6-72
"Im Zusammenhang mit diesen Fragen der Auslieferung wegen politischen Mordes spielte die Frage des politischen Asylrechts eine Rolle. Es liegen auch heute wieder Anträge der Kommunistischen Partei vor, dieses politische Asylrecht in das Gesetz einzuarbeiten. Wir sind der Meinung, daß das nicht in dieses Gesetz gehört, daß vielmehr ein besonderes Gesetz gemäß Artikel 7 der Reichsverfassung geschaffen werden muß, durch welches das Fremdenrecht einschließlich des politischen Asylrechts geregelt wird. [...]"
Im Zusammenhang mit diesen Fragen der Auslieferung wegen politischen Mordes spielte die Frage des politischen Asylrechts eine Rolle. Es liegen auch heute wieder Anträge der Kommunistischen Partei vor, dieses politische Asylrecht in das Gesetz einzuarbeiten. Wir sind der Meinung, daß das nicht in dieses Gesetz gehört, daß vielmehr ein besonderes Gesetz gemäß Artikel 7 der Reichsverfassung geschaffen werden muß, durch welches das Fremdenrecht einschließlich des politischen Asylrechts geregelt wird. [...]
Das Amt für Wiedergutmachung in Bremen hat als Kämpfer gegen den Faschismus und die Opfer dieses Systems nach folgenden Richtlinien anzuerkennen: 1. Diejenigen, die aus politischen Gründen gegen das Naziregime gekämpft haben und infolgedessen zu Freiheitsstrafen verurteilt oder ohne Urteil in Haft genommen oder in ein Strafbataillon eingereiht worden sind. Eine Haftdauer von weniger als 6 Monaten rechtfertigt eine Anerkennung nur dann, wenn der Antragsteller nachhaltigen gesundheitlichen oder erheblichen wirtschaftlichen Schaden erlitten hat oder die Haft erst durch die Besetzung beendet worden ist. […]
Die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Demokratische Republik, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika [..] SIND wie folgt ÜBEREINGEKOMMEN: [...]
La conférence, Considérant l’identité des principes généraux qui dominent et des buts vers lesquels tendent la Convention de Berne, revisée à Berlin puis à Rome, et la Convention signée par les États américains à Buenos-Ayres en 1910 puis revisée à La Havane en février 1928; [...]
Die Konferenz hat in Erwägung gezogen, dass die Berner Konvention, revidiert in Berlin und dann in Rom, und die von den amerikanischen Staaten im Jahre 1910 in Buenos Aires unterzeichnete und später im Februar 1928 in Havanna revidierte Konvention in den wesentlichen Grundzügen und Zielen identisch sind; [...]