Quelle 1: Auszug aus der Gesindeordnung für die Mark Brandenburg 1681/1683. No. XXI. Revidirte Pauer= Gesinde= Hirten und Schäffer=Ordnung, nach welcher sich jedermann in Unserer Mittel=Marck, Prignitz und Ucker=Marck, wie auch Herrschafften Beeßkow und Storckow richten soll. Vom 18. Decembr. 1681. Sambt Appendice vom 28. April 1683. [Sp. 141] Titulus I. Von den Unterthanen und deren Kinder Dienste, wie auch deren Leibeigenschafft in der Uckermarck und Lande zu Stolpe. [...]
Nachdem ich erfahren habe, daß Sie in den Dienst des Kaisers und Sr. Erlaucht getreten sind, möchte ich wünschen, daß Sie nicht nur ein fähiger und aktiver Beamter werden, sondern auch alle veranlassen, Sie als solchen anzuerkennen. Ich möchte, daß Sie schnell vorwärts kommen und bald ein Staatsmann werden. – Damit Sie dieses Ziel erreichen, mache ich es mir als erfahrenem Beamten zur Pflicht, Ihnen, dem Neuling, alle Regeln darzulegen, nach denen Sie auf der Dienstlaufbahn ständig handeln sollten. Hier sind sie: [...]