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  • "Im Zusammenhang mit diesen Fragen der Auslieferung wegen politischen Mordes spielte die Frage des politischen Asylrechts eine Rolle. Es liegen auch heute wieder Anträge der Kommunistischen Partei vor, dieses politische Asylrecht in das Gesetz einzuarbeiten. Wir sind der Meinung, daß das nicht in dieses Gesetz gehört, daß vielmehr ein besonderes Gesetz gemäß Artikel 7 der Reichsverfassung geschaffen werden muß, durch welches das Fremdenrecht einschließlich des politischen Asylrechts geregelt wird. [...]"

  • Im Januar 1965 ging ein Schreiben mit dem Titel „Besorgnisse der afrikanischen Studenten und Arbeiter in der DDR“ an eine Reihe von Adressaten, darunter der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig, der Chef der Leipziger Bezirksbehörde der Volkspolizei, das Ministerium des Innern und sogar der Staatsrat der DDR mit seinem Vorsitzenden Walter Ulbricht. Mit dem Schreiben drückten die drei leitenden Funktionäre vom Komitee der Union der Afrikanischen Studenten und Arbeiter (UASA), die das Schreiben unterzeichnet hatten, gleich im ersten Satz ihre Sorge „[a]ngesichts des immer gespannteren Verhältnisses zwischen den afrikanischen Studenten und Arbeitern […] und der deutschen Bevölkerung – besonders der Leipziger Bevölkerung“ aus.

  • Im Zusammenhang mit diesen Fragen der Auslieferung wegen politischen Mordes spielte die Frage des politischen Asylrechts eine Rolle. Es liegen auch heute wieder Anträge der Kommunistischen Partei vor, dieses politische Asylrecht in das Gesetz einzuarbeiten. Wir sind der Meinung, daß das nicht in dieses Gesetz gehört, daß vielmehr ein besonderes Gesetz gemäß Artikel 7 der Reichsverfassung geschaffen werden muß, durch welches das Fremdenrecht einschließlich des politischen Asylrechts geregelt wird. [...]