Quellen/

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  • Nachdem ich als Mitglied der Sachverständigenkommission für den Wiederaufbau von Nordfrankreich und Belgien für das Referat VIII der Wako und für das Reichswirtschaftsministerium tätig gewesen bin, von dem Inhalt des Friedensvertrags eingehend Kenntnis genommen, den Verhandlungen in Versailles beigewohnt und die zerstörten Gebiete Nordfrankreichs bereist habe, will ich versuchen, mit nachstehenden Ausführungen darzulegen, welche Massnahmen das deutsche Reich zu ergreifen hat, um die ihm im Friedensvertrag auferlegten ungeheuren Pflichten, insbesondere die Verpflichtung des Wiederaufbaus der zerstörten Gebiete zu erfüllen. […]

  • Vertrag geschlossen zwischen Admiral Cornelis Matelieff de Jonge, wegen und im Namen der Herren Generalstaaten der Vereinigten Niederländischen Provinzen, auf der einen Seite, und dem König von Ternate und seinem Rat, auf der anderen Seite, an diesem 26. Mai anno 1607, vor Maleije. 1. Zum Ersten soll der Admiral, der uns hier wieder nach Ternate gebracht hat, mit seiner ganzen Flotte hier bleiben, solange bis die hier am Wasser in Maleyo gelegene Festung, die er angefangen hat zu verstärken, vollständig verteidigt werden kann. 2. Wenn er abreist, soll er hier vier Schiffe zurücklassen, Enckhuijsen, de Zon, Delfft und die Jacht, von denen immer 30 bis 40 unter Waffen stehende Männer zur Bewaffnung der Festung an Land sein sollen. [...]