Quellen/

Sortieren nach:
  • Die Staats- und Regierungschefs waren der Auffassung, daß die durch die Energiekrise hervorgerufene Lage die Weltwirtschaft als Ganzes bedroht und Industrieländer wie Entwicklungsländer trifft. Ein anhaltender Energiemangel würde sich ernsthaft auf Produktion, Beschäftigung und Zahlungsbilanz der Gemeinschaftsländer auswirken. Die Staats- und Regierungschefs waren sich daher einig, daß die Gemeinschaft sofort auf folgende Weise wirksame Maßnahmen ergreifen muss: Der Rat soll sofort durch die erforderlichen Vorkehrungen in der Gemeinschaft die Kommission ermächtigen, bis zum 15. Januar 1974 umfassende Energiebilanzen unter Einschluß aller wichtigen Aspekte der Energielage in der Gemeinschaft aufzustellen. Die Kommission soll auf dieser Grundlage mit der Prüfung aller gegenwärtigen oder vorhersehbaren Auswirkungen der Energieversorgungslage auf Produktion, Beschäftigung, Preise und Zahlungsbilanzen sowie auf die Entwicklung der Währungsreserven beginnen.