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  • Die Unterzeichneten planen die Gründung eines Klubs zur Vereinigung von Persönlichkeiten, die an gemeinsamen künstlerischen u. kulturellen Interessen die Voraussetzung eines fruchtbaren Zusammenwirkens u. erwünschter persönlicher Berührungen besitzen. Den aeusseren Zweck dieses Klubs bildet die Förderung derjenigen ernsten u. eigenartigen Kunstbestrebungen, die einstweilen oder dauernd der Förderung durch die Gunst der Majorität entbehren. Ein Klubhaus grossen Stiles soll Räume für Ausstellungen, Vorlesungen, Rezitationen, künstlerische Darbietungen jeder Art zur Verfügung stellen. Es handelt sich um eine allseitige Erweiterung des Prinzips der „Sezession“, deren Ausstellungen in dieses Gebäude übergehen würden. Dieses Prinzip lässt jeder künstlerischen Richtung Raum, solange sie nur die Kunst um ihrer selbst willen pflegt. [...]