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  • DNB. Berlin, 19. Jan. In der Einleitung des deutsch-spanischen Kulturabkommens heisst es, dass der Führer und der Chef der Spanischen Nationalregierung in der Überzeugung, dass zur Vertiefung des zwischen beiden Ländern bestehenden freundschaftlichen Verhältnisses ein Ausbau der wechselseitigen geistigen und kulturellen Beziehungen und eine damit verbundene Förderung der gegenseitigen Kenntnis der Kultur und des Geisteslebens beider Völker erstrebenswert ist, beschlossen haben, ein Abkommen über die geistige und kulturelle Zusammenarbeit beider Staaten abzuschließen. [...]