Bei der Compañía Guipuzcoana handelt es sich um eine baskische Handelskompanie, die im 18. Jahrhundert das Monopol auf den Handel zwischen der Kolonie Venezuela und dem Mutterland Spanien inne hatte.
Warum ich villmehr Eüer Erwürdten als einen anderen zuschreibe, ist die ursach unser alten freindschaft etc etc. Was übrigens uns bishero begegnet, und Euhr Ehrwürden zu wissen ein verlangen tragen werdten ist, das wür alle 3 uns bishero zimblich wohlauf befunden, P. Ducrue ausgenohmen, so auf dem meer beÿ 50 mahl den tribut abgestattet, aniezto aber zu Sevilia oder Hispali bei einen monath schon sambt anderen 3 teutschen patribus sich befindet.
Vertrag geschlossen zwischen Admiral Cornelis Matelieff de Jonge, wegen und im Namen der Herren Generalstaaten der Vereinigten Niederländischen Provinzen, auf der einen Seite, und dem König von Ternate und seinem Rat, auf der anderen Seite, an diesem 26. Mai anno 1607, vor Maleije. 1. Zum Ersten soll der Admiral, der uns hier wieder nach Ternate gebracht hat, mit seiner ganzen Flotte hier bleiben, solange bis die hier am Wasser in Maleyo gelegene Festung, die er angefangen hat zu verstärken, vollständig verteidigt werden kann. 2. Wenn er abreist, soll er hier vier Schiffe zurücklassen, Enckhuijsen, de Zon, Delfft und die Jacht, von denen immer 30 bis 40 unter Waffen stehende Männer zur Bewaffnung der Festung an Land sein sollen. [...]
Die königlichen Schiffe erreichten am 10. des Monats November die Reede von Gorée am Kap Verde, die sich im Besitz der Holländer befindet und wo diese einen Handel unterhalten, der an dieser Küste [Randbemerkung: Der Handel bringt der Kompanie jährlich beinahe 400.000 Livres ein.] mittels der drei Niederlassungen oder Faktoreien in Rufisque, Portudal und Joual geführt wird. Die Garnison ist um die 60 Mann stark und umfasst auch jene Soldaten, von denen 2 in Rufisque, 3 in Portudal und 2 in Joual abgestellt sind, um die dortigen Mitarbeiter zu unterstützen. [...]
„Ohnerachtet es beynahe Abend war als wir mit unsern eingekauften und aufgefundnen Merkwürdigkeiten an Bord zurück kamen, fanden wir das Schiff doch noch von einer Menge Eingebohrnen umgeben, die theils in Canots herbey gekommen waren, theils im Wasser herum schwammen und nicht wenig Lerm machten. Unter den letztern gab es sehr viel Frauenspersonen, die wie Amphibia im Wasser herumgaukelten, und sich leicht bereden ließen an Bord zu kommen, nackt als die Natur sie geschaffen hatte. Um Keuschheit war es ihnen auch eben so wenig zu thun als den gemeinen Mädchen auf Tahiti und den Societäts-Inseln, und man kann wohl denken, daß unsere Seeleute sich den guten Willen dieser Schönen zu Nutze machten.[...]
To place certain restrictions on Immigration and to provide for the removal from the Commonwealth of prohibited Immigrants. [Assented to 23rd December 1901] […] 3. The immigration into the Commonwealth of the persons described in any of the following paragraphs of this section (herein-after called “prohibited immigrants”) is prohibited, namely: a) Any person who when asked to do so by an officer fails to write out at dictation and sign in the presence of the officer a passage of fifty words in length in an European language directed by the officer; (b) any person likely in the opinion of the Minister or of an officer to become a charge upon the public or upon any public or charitable institution;(c) any idiot or insane person [...]
[...] The English have not taken India, we have given it to them. They are not in India because of their strength, but because we keep them. Let us now see whether this proposition can be sustained. They came to our country originally for purposes of trade. [...]