Erster Titel: Von der spanischen Nation und den Spaniern. Erstes Kapitel: Die spanische Nation. Art. 2. Die spanische Nation ist frei und unabhängig, sie ist nicht der Besitz einer Familie oder eines Einzelnen und wird es auch niemals sein. Art. 3. Die Souveränität liegt in ihrem Wesen bei der Nation, der daher ausschließlich das Recht zusteht, ihre Grundgesetze zu bestimmen. [...]
Quelle 1: Auszug aus der Gesindeordnung für die Mark Brandenburg 1681/1683. No. XXI. Revidirte Pauer= Gesinde= Hirten und Schäffer=Ordnung, nach welcher sich jedermann in Unserer Mittel=Marck, Prignitz und Ucker=Marck, wie auch Herrschafften Beeßkow und Storckow richten soll. Vom 18. Decembr. 1681. Sambt Appendice vom 28. April 1683. [Sp. 141] Titulus I. Von den Unterthanen und deren Kinder Dienste, wie auch deren Leibeigenschafft in der Uckermarck und Lande zu Stolpe. [...]
Nachdem ich erfahren habe, daß Sie in den Dienst des Kaisers und Sr. Erlaucht getreten sind, möchte ich wünschen, daß Sie nicht nur ein fähiger und aktiver Beamter werden, sondern auch alle veranlassen, Sie als solchen anzuerkennen. Ich möchte, daß Sie schnell vorwärts kommen und bald ein Staatsmann werden. – Damit Sie dieses Ziel erreichen, mache ich es mir als erfahrenem Beamten zur Pflicht, Ihnen, dem Neuling, alle Regeln darzulegen, nach denen Sie auf der Dienstlaufbahn ständig handeln sollten. Hier sind sie: [...]
La conférence, Considérant l’identité des principes généraux qui dominent et des buts vers lesquels tendent la Convention de Berne, revisée à Berlin puis à Rome, et la Convention signée par les États américains à Buenos-Ayres en 1910 puis revisée à La Havane en février 1928; [...]
Die Konferenz hat in Erwägung gezogen, dass die Berner Konvention, revidiert in Berlin und dann in Rom, und die von den amerikanischen Staaten im Jahre 1910 in Buenos Aires unterzeichnete und später im Februar 1928 in Havanna revidierte Konvention in den wesentlichen Grundzügen und Zielen identisch sind; [...]