Foto (der Autorin) des Plakats in der ständigen Ausstellung des Jasenovac-Gedenkmuseums, Kroatien.
60/7. Gedenken an den Holocaust Die Generalversammlung, in Bekräftigung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in der verkündet wird, dass jeder Anspruch auf alle darin genannten Rechte und Freiheiten hat, ohne irgendeinen Unterschied, etwa nach Rasse, Religion oder sonstigem Stand, unter Hinweis auf Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, in dem es heißt, dass jeder das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person hat, sowie unter Hinweis auf Artikel 18 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und auf Artikel 18 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte, wonach jeder das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit [...]
Lange ließ mich die Lebensgeschichte meines Landsmanns Feodisij Kapinos nicht zur Ruhe kommen, aber trotzdem entschloss ich mich nicht, über ihn zu schreiben. Ein einfacher Bauer, arbeitsam und ungebildet – von seiner Sorte gibt es Millionen. Und auch die tragischen Schicksale wie das seinige lassen sich nicht zählen.[...]
Es ist nicht das erste Mal, dass die politischen Parteien auf die Idee kommen, in ihre Ränke selbst noch die Namen derer zu verstricken, die nicht mehr leben, und die Gräber dazu zu benutzen, ihre Hassgefühle gegen die Lebenden zur Schau zu stellen. [...] Dem ehemaligen Volksvertreter Baudin gebührte [am 2. November 1868] die zweifelhafte Ehre, alle um sein Grab versammelt zu finden, die in Paris dem extremistischen Meinungslager zuzurechnen sind, dem sich auch Baudin zu Lebzeiten zuordnete. [...] An seinem Grabstein sollten alle zusammenkommen, die [...] der kaiserlichen Regierung ihren Hass demonstrierten und öffentlichen Aufruhr gegen sie schürten. [...] Offenbar erreichte diese Kundgebung aber nicht das Ziel, das man sich vorgenommen hatte. [...] Und genau deshalb kündigten der Réveil und der Avenir national an, dass sie eine Subskription für ein Denkmal zum Gedenken an Baudin eröffnen würden [...]. [...]
Die Zeitung Le Constitutionnel [schreibt], dass das Verbrechen der Subskription darin bestanden habe, siebzehn Jahre zu spät damit begonnen zu haben. [...] Glaubt der Constitutionnel wirklich, dass [eine Subskription] umso verdammungswürdiger ist, je weiter das Ereignis zurückliegt, auf das sie sich bezieht? [...]
Die [konservative Zeitung] France macht unserer Ansicht nach den Fehler, nicht zu durchschauen, dass die Subskriptionsaffäre um Baudin eine höchst komplexe Angelegenheit ist […]. [...]
Herr Präsident und lieber Freund, ich fühle mich gezwungen, Ihnen in kürzester Zeit zum zweiten Mal bezüglich des Themas der Republik von Skopje zu schreiben. Denn es ist für mich äußerst schwierig, meine Überraschung sowie Besorgnis über die Entwicklung, die diese Thematik annimmt, zu verbergen; insbesondere hinsichtlich der Beziehung zwischen unseren beiden Ländern. In meinem letzten Brief versuchte ich Ihnen zu erklären, was der Kernpunkt dieses Problems für Griechenland ist. Bis jetzt konnte Griechenland über die Probleme, die durch die Republik von Skopje verursacht wurden, hinwegblicken. Denn die Politik Jugoslawiens – und Skopjes – gegenüber Griechenland wurde von der föderativen Regierung in Belgrad bestimmt. Die Existenz jedoch eines unabhängigen Staates, der den Namen Makedonien trägt, stellt Griechenland vor eine ganz neue Situation.
Das Vaterland existiert nur, wenn es auch ein fremdes Land gibt; es gibt keine „eigenen“ Landsleute, wenn es keine „Fremden“ gibt. Von dem Verhältnis zu den „Fremden“ mehr als zu den „eigenen“ Landsleuten, hängt die Gestalt des Patriotismus ab. Es steckt immer etwas Paradoxes darin, daß die Liebe zum eigenen Land und zum eigenen Volk erst durch das Verhältnis zu anderen Ländern und anderen Völkern bestimmt wird, doch ist dieses Paradoxon für jede gedankliche und gefühlsmäßige Unterscheidung charakteristisch. Wer ist das „eigene Volk“, und wer sind die „Fremden“? Worin unterscheidet sich „mein“ Land von einem, das nicht „mein“ ist? Meine Nation – von einer, die nicht die meinige ist?