Quellen/

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  • Der Oberstaatsanwalt beim Militärgerichtshof in Rom, Oberst Tringali, brachte hier vor einigen Tagen folgendes zur Sprache. Das Strafverfahren gegen Kappler u.A. sei formell noch nicht abgeschlossen, weil insgesamt 12 mitangeklagte deutsche Staatsangehörige, darunter zwei Richter der Wehrmachtsgerichtsbarkeit und im übrigen SS-Führer nicht hätten ermittelt werden können. Es handle sich um immer noch zwei anhängige Restverfahren, und zwar um eine Voruntersuchung gegen den früheren Generalrichter Hans Keller, den Oberkriegsgerichtsrat Kurt Winden und eine Reihe von SS-Führern wegen Mittäterschaft bei der Geiselerschießung in den Fosse Ardeatine.[...]

  • Stanislaus Augustus von Gottes Gnaden und durch den Willen der Nation von Großherzog von Litthauen u. s. f. zugleich mit den in verdoppelter Zahl die polnische repräsentirenden conföderirten Ständen. Da Wir überzeugt sind, daß unser aller gemeinschaftliches Schicksal einzig und allein von der Gründung und Vervollkommnung der Nationalverfassung abhängt, und durch eine lange Erfahrung die verjährten Fehler unserer Regierungsverfassung kennen gelernt haben; da wir die Lage, worin sich befindet, und den zu Ende eilenden Augenblick, der uns wieder zu uns selbst gebracht hat, zu benutzen wünschen; da wir frei von den schändenden Befehlen auswärtiger Uebermacht, die äußere Unabhängigkeit und innere Freiheit der Nation, deren Schicksal unseren Händen anvertraut ist, höher schätzen, als unser Leben und unsere persönliche Glückseligkeit; da wir uns zu gleicher Zeit auch die Segnungen, und die Dankbarkeit unserer Zeitgenossen und der künftigen Geschlechter zu verdienen wünschen [...]

  • Die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Demokratische Republik, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika [..] SIND wie folgt ÜBEREINGEKOMMEN: [...]