Quelle I: <nettime> Report from Belgrad:
Quelle II: <nettime> slobogram 050399 [digest]: A Just War; How far?
Quelle III: <nettime> Dear friends of B92
Quelle IV: <nettime> Natasha's reports
Quelle I: „Ärztlicher Bericht mit Gutachten zum Patienten Franz D., Königliche Landesirrenanstalt Stenjevec, Kroatien-Slawonien“ (30. Januar 1917)
Quelle II: „Aerztlicher Bericht & Gutachten zu Patient Nikola D., K.u.k. Festungsspital in Sarajevo, Abteilung für Geisteskranke, Österreich-Ungarn“ (25. Januar 1917)
Quelle III: „Ärztlicher Bericht und Gutachten zu Patient Franjo Š., Irrenanstalt in Stenjevec, Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen“ (29. April 1925)
Quelle I „Ärztlicher Bericht mit Gutachten zum Patienten Franz D., Königliche Landesirrenanstalt Stenjevec, Kroatien-Slawonien“ (30. Januar 1917)[1] „D[. ...] Franz, geb. 1887, rkat., ledig, […], Res.Korporal des k.u.k. Inf. Reg. No. 8, wurde 5.XI.1916 aus dem k.u.k. Fest.Spitale Mostar in die kgl. Landesirrenanstalt zur Konstatierung des Geisteszustandes gebracht. Am Vormerkblatte aus Mostar ist über sein dortiges geistiges Verhalten nichts angegeben. [...]
Das Militärgericht des Militärgebiets für Sarajevo hat, vertreten durch folgende Genossen, Hauptmann Veso Jovanovic als Ratsvorsitzenden, Hauptmann Šorn Avgustin und Hauptmann Radan Danilo als Ratsmitglieder, Leutnant Radonjic Mašan als Schriftführer, in Anwesenheit des Staatsanwalts für den Kreis Sarajevo, des Genossen Leutnant Berbic Šukrija, und des Angeklagten Mašic Kasim, wegen seiner Taten nach Art. 14 der Verordnung über die Militärgerichte und nach der abgehaltenen Hauptverhandlung am 15. August 1945 in Sarajevo den folgenden Urteil verkündet: [...]
Nachdem ich im einzelnen alle Eigenschaften jener Fürstenherrschaften erörtert habe, über die zu sprechen ich mir eingangs vorgenommen hatte, und ein gut Teil der Gründe für ihr Wohlergehen und ihren Verfall dargestellt sowie die Mittel aufgewiesen habe, mit denen viele sie zu erwerben und zu behaupten suchten, bleibt mir nur noch übrig, im allgemeinen über Angriffs- und Verteidigungsmöglichkeiten zu sprechen, in die jede der vorgenannten Fürstenherrschaften geraten kann. Wir haben oben gesagt, daß ein Fürst gute Grundlagen haben muß; sonst geht er notwendig unter. Die hauptsächlichen Grundlagen, die alle Staaten brauchen – sowohl die neugegründeten wie die altererbten oder die aus diesem gemischten – sind gute Gesetze und ein gutes Heer. Und da es keine gute Gesetze geben kann, wo es kein gutes Heer gibt, aber dort, wo ein gutes Heer ist, auch gute Gesetze sein müssen, will ich die Erörterung der Gesetze übergehen und nur vom Heerwesen sprechen. [...]
Wir sehen also erstens: daß wir uns den Krieg unter allen Umständen als kein selbständiges Ding, sondern als ein politisches Instrument zu denken haben; und nur mit dieser Vorstellungsart ist es möglich, nicht mit der sämtlichen Kriegsgeschichte in Widerspruch zu geraten.[...]
[...]Es ist ein altes Sprichwort, daß niemand länger Frieden haben könne, als seinem Nachbar beliebe oder gefalle: Solches Sprichwort, wie warhafftig es sey, hat mit ihrem Schaden in vergangenen Jaren erfahren vnd erfähret es noch täglich, die Königliche Majestät in Schweden.[...]
Wenn ihr an euren geliebten Sohn denkt und weint, so tröste euch der Gedanke, dass ich tapfer und heiter für die Ehre und Größe unseres lieben Vaterlandes in den Tod gegangen bin. Ich sterbe beseelt von der edlen und großherzigen Gesinnung, die ihr in mir wachgerufen habt, und ich erwarte und fordere von euch ebenso viel Seelenstärke, wenn ihr die schmerzhafte Nachricht erhaltet.[...]
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Article 1 As from the 1st May, 1923, there shall take place a compulsory exchange of Turkish nationals of the Greek Orthodox religion established in Turkish territory, and of Greek nationals of the Moslem religion established in Greek territory.[...]
Annex 7: Agreement on Refugees and Displaced Persons Article I: Rights of Refugees and Displaced Persons 1. All refugees and displaced persons have the right freely to return to their homes of origin.