In den Präambeln europäischer Verträge zeigen sich Zusammenhänge zwischen der Geschichte der europäischen Integration und deren Recht. Die Präambel der Grundrechte-Charta der Europäischen Union sticht besonders heraus, da sie in Form und Inhalt von den übrigen europäischen Präambeln abweicht: Sie stellt die europäischen Völker an den Beginn und bezieht sich mehrfach auf Werte.
Die französische Regierung hat in der Kabinettssitzung am 11. März 1975 beschlossen, ab 1976 für einen Zeitraum, der sich ungefähr vom Frühlings- bis zum Herbstanfang erstreckt, erneut die Sommerzeit einzuführen. Mit der Verabschiedung dieser Massnahme setzt die französische Regierung die Energieeinsparungspolitik fort, zu der sich die Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft insbesondere in der Entschliessung vom 17. Dezember 1974 über die Ziele der gemeinschaftlichen Energiepolitik verpflichtet haben. Wenn die gesetzliche Zeit im Sommer um eine Stunde vorgerückt wird, gestaltet sich nämlich der Tagesablauf der Bevölkerung nach einem günstigeren Rhythmus: [...]
Art. 2 [Aufgabe der Gemeinschaft]: Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie durch die Durchführung der in den Artikeln 3 und 3a genannten gemeinsamen Politiken oder Maßnahmen eine harmonische und ausgewogene Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, ein beständiges, nichtinflationäres und umweltverträgliches Wachstum, einen hohen Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Beschäftigungsniveau, ein hohes Maß an sozialem Schutz, die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. [...]
Paris, 5 juin 1992 Monsieur le Président, Monsieur le Directeur, Mesdames, Mesdemoiselles et Messieurs, […][p. 95]. Après ce rappel, je voudrais aborder ce que je pourrais appeler des thèmes dialectiques: les questions qui se posent, avec des réponses alternatives. La première, je l’ai déjà évoquée. Le choix qui nous est posé, à nous qui avons vu l’Europe se détruire, perdre sa primauté, risquer même physiquement (et bien entendu politiquement, spirituellement, culturellement) de perdre tout son acquis au bénéfice des Empires qui à l’époque s’appelaient, et s’appellent toujours pour le premier, les États-Unis d’Amérique et l’Union soviétique (notion déjà un peu dépassée), tandis que pointe à l’horizon une autre puissance qui s’appelle le Japon, ce [p. 101] choix, c’est: la guerre ou la paix? [...]
„Vertrag zwischen den deutschen Bundesländern und der Französischen Republik zum Europäischen Fernsehkulturkanal“ vom 2. Oktober 1990 und „Gründungsvertrag der ARTE G.E.I.E“ vom 30. April 1991.
Die Erweiterung wird eine grundlegende Reform der europäischen Institutionen unverzichtbar machen. Wie stellt man sich eigentlich einen Europäischen Rat mit dreißig Staats- und Regierungschefs vor? Dreißig Präsidentschaften? Wie lange werden Ratssitzungen dann eigentlich dauern? Tage oder gar Wochen?[...]
Dank der außerordentlichen Fortschritte der letzten Jahre ist der europäische Prozess für die Union und ihre Bürger zunehmend eine konkrete und relevante Wirklichkeit geworden. Die Aussichten auf eine Erweiterung der Gemeinschaft und die sich vertiefenden Beziehungen zu anderen europäischen Ländern vergrößern die Dimension dieser Realität immer mehr.[...]