Urteil des Gerichtshofes vom 21. Februar 1973 – Europemballage Corporation und Continental Can Company Inc. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften – Rechtssache 6-72
"Im Zusammenhang mit diesen Fragen der Auslieferung wegen politischen Mordes spielte die Frage des politischen Asylrechts eine Rolle. Es liegen auch heute wieder Anträge der Kommunistischen Partei vor, dieses politische Asylrecht in das Gesetz einzuarbeiten. Wir sind der Meinung, daß das nicht in dieses Gesetz gehört, daß vielmehr ein besonderes Gesetz gemäß Artikel 7 der Reichsverfassung geschaffen werden muß, durch welches das Fremdenrecht einschließlich des politischen Asylrechts geregelt wird. [...]"
Im Zusammenhang mit diesen Fragen der Auslieferung wegen politischen Mordes spielte die Frage des politischen Asylrechts eine Rolle. Es liegen auch heute wieder Anträge der Kommunistischen Partei vor, dieses politische Asylrecht in das Gesetz einzuarbeiten. Wir sind der Meinung, daß das nicht in dieses Gesetz gehört, daß vielmehr ein besonderes Gesetz gemäß Artikel 7 der Reichsverfassung geschaffen werden muß, durch welches das Fremdenrecht einschließlich des politischen Asylrechts geregelt wird. [...]
1. Report by the Belgrade City Administration about improper conduct of junior civil servants (1901) Belgrade, 2 September 1901 Belgrade City Administration to the Head of the Quarter Confidential Sir: It came to my attention, and I have noticed the same to some extent myself, that junior civil servants of certain Quarters and Sections do not come to office on time and leave it before the end of office hours, are often absent from duty under various unjustified and sometimes false excuses [...]
La conférence, Considérant l’identité des principes généraux qui dominent et des buts vers lesquels tendent la Convention de Berne, revisée à Berlin puis à Rome, et la Convention signée par les États américains à Buenos-Ayres en 1910 puis revisée à La Havane en février 1928; [...]
Die Konferenz hat in Erwägung gezogen, dass die Berner Konvention, revidiert in Berlin und dann in Rom, und die von den amerikanischen Staaten im Jahre 1910 in Buenos Aires unterzeichnete und später im Februar 1928 in Havanna revidierte Konvention in den wesentlichen Grundzügen und Zielen identisch sind; [...]
Artikel 1 Polen verpflichtet sich, die in den Artikeln 2-8 dieses Kapitels enthaltenen Bestimmungen als Grundgesetz abzuerkennen, mit der Wirkung, dass kein Gesetz, keine Vereinbarung oder keine amtliche Handlung im Gegensatz oder Widerspruch zu ihnen stehen, und dass kein Gesetz, keine Verordnung und keine amtliche Handlung gegen sie Geltung beanspruchen darf. [...]