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  • Die französische Regierung hat in der Kabinettssitzung am 11. März 1975 beschlossen, ab 1976 für einen Zeitraum, der sich ungefähr vom Frühlings- bis zum Herbstanfang erstreckt, erneut die Sommerzeit einzuführen. Mit der Verabschiedung dieser Massnahme setzt die französische Regierung die Energieeinsparungspolitik fort, zu der sich die Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft insbesondere in der Entschliessung vom 17. Dezember 1974 über die Ziele der gemeinschaftlichen Energiepolitik verpflichtet haben. Wenn die gesetzliche Zeit im Sommer um eine Stunde vorgerückt wird, gestaltet sich nämlich der Tagesablauf der Bevölkerung nach einem günstigeren Rhythmus: [...]

  • Art. 2 [Aufgabe der Gemeinschaft]: Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie durch die Durchführung der in den Artikeln 3 und 3a genannten gemeinsamen Politiken oder Maßnahmen eine harmonische und ausgewogene Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, ein beständiges, nichtinflationäres und umweltverträgliches Wachstum, einen hohen Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Beschäftigungsniveau, ein hohes Maß an sozialem Schutz, die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. [...]

  • VON DEM WILLEN GELEITET, das von den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften ausgehende Werk weiterzuführen und die Gesamtheit der Beziehungen zwischen deren Staaten gemäß der Feierlichen Deklaration von Stuttgart vom 19. Juni 1983 in eine Europäische Union umzuwandeln, [...] SIND (die Bevöllmächtigten) nach Austausch ihrer als gut und gehörig befundenen Vollmachten wie folgt übereingekommen: [...] Die Europäischen Gemeinschaften und die Europäische Politische Zusammenarbeit verfolgen das Ziel, gemeinsam zu konkreten Fortschritten auf dem Wege zur Europäischen Union beizutragen. [...]

  • Geh und fürchte Dich nicht! Geehrte Delegierte! Geehrte Gäste! Mehr als ein halbes Jahrhundert liegt zurück seit der ersten Tagung der Juden Litauens, die in den 1920er Jahren stattgefunden hat und an welche sich heute wahrscheinlich kaum mehr jemand erinnert. Wie dem auch gewesen sei, kann ich behaupten, dass unsere heutige Tagung, gleichwohl sie auch Vorgänger hatte, trotzdem als erste anzusehen ist. Als erste würde sie dann nicht von der Reihenfolge her gelten, sondern sinngemäß, und vielleicht auch aufgrund der tragischen Bedeutung, denn dies wäre die erste Versammlung nach der schrecklichen Katastrophe, die die litauischen Juden in den Jahren der hitlerschen Okkupation erlebt hatten.[...]

  • Das Vaterland existiert nur, wenn es auch ein fremdes Land gibt; es gibt keine „eigenen“ Landsleute, wenn es keine „Fremden“ gibt. Von dem Verhältnis zu den „Fremden“ mehr als zu den „eigenen“ Landsleuten, hängt die Gestalt des Patriotismus ab. Es steckt immer etwas Paradoxes darin, daß die Liebe zum eigenen Land und zum eigenen Volk erst durch das Verhältnis zu anderen Ländern und anderen Völkern bestimmt wird, doch ist dieses Paradoxon für jede gedankliche und gefühlsmäßige Unterscheidung charakteristisch. Wer ist das „eigene Volk“, und wer sind die „Fremden“? Worin unterscheidet sich „mein“ Land von einem, das nicht „mein“ ist? Meine Nation – von einer, die nicht die meinige ist?