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  • "Im Zusammenhang mit diesen Fragen der Auslieferung wegen politischen Mordes spielte die Frage des politischen Asylrechts eine Rolle. Es liegen auch heute wieder Anträge der Kommunistischen Partei vor, dieses politische Asylrecht in das Gesetz einzuarbeiten. Wir sind der Meinung, daß das nicht in dieses Gesetz gehört, daß vielmehr ein besonderes Gesetz gemäß Artikel 7 der Reichsverfassung geschaffen werden muß, durch welches das Fremdenrecht einschließlich des politischen Asylrechts geregelt wird. [...]"

  • Im Zusammenhang mit diesen Fragen der Auslieferung wegen politischen Mordes spielte die Frage des politischen Asylrechts eine Rolle. Es liegen auch heute wieder Anträge der Kommunistischen Partei vor, dieses politische Asylrecht in das Gesetz einzuarbeiten. Wir sind der Meinung, daß das nicht in dieses Gesetz gehört, daß vielmehr ein besonderes Gesetz gemäß Artikel 7 der Reichsverfassung geschaffen werden muß, durch welches das Fremdenrecht einschließlich des politischen Asylrechts geregelt wird. [...]

  • Stanislaus Augustus von Gottes Gnaden und durch den Willen der Nation von Großherzog von Litthauen u. s. f. zugleich mit den in verdoppelter Zahl die polnische repräsentirenden conföderirten Ständen. Da Wir überzeugt sind, daß unser aller gemeinschaftliches Schicksal einzig und allein von der Gründung und Vervollkommnung der Nationalverfassung abhängt, und durch eine lange Erfahrung die verjährten Fehler unserer Regierungsverfassung kennen gelernt haben; da wir die Lage, worin sich befindet, und den zu Ende eilenden Augenblick, der uns wieder zu uns selbst gebracht hat, zu benutzen wünschen; da wir frei von den schändenden Befehlen auswärtiger Uebermacht, die äußere Unabhängigkeit und innere Freiheit der Nation, deren Schicksal unseren Händen anvertraut ist, höher schätzen, als unser Leben und unsere persönliche Glückseligkeit; da wir uns zu gleicher Zeit auch die Segnungen, und die Dankbarkeit unserer Zeitgenossen und der künftigen Geschlechter zu verdienen wünschen [...]

  • Quelle 1: Auszug aus der Gesindeordnung für die Mark Brandenburg 1681/1683. No. XXI. Revidirte Pauer= Gesinde= Hirten und Schäffer=Ordnung, nach welcher sich jedermann in Unserer Mittel=Marck, Prignitz und Ucker=Marck, wie auch Herrschafften Beeßkow und Storckow richten soll. Vom 18. Decembr. 1681. Sambt Appendice vom 28. April 1683. [Sp. 141] Titulus I. Von den Unterthanen und deren Kinder Dienste, wie auch deren Leibeigenschafft in der Uckermarck und Lande zu Stolpe. [...]