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  • (1) My purpose in this address is to set forth […] the marked merits, and the no less patent defects, of the present system of legal study, and to show what is the field which this system leaves open for professorial and academical teaching. (2) The prevailing method of reading in chambers is […] a method of instruction which would strike a foreigner as strange […]. When a student “reading for the bar” enters the chambers of a barrister […] the [barrister] does not in any way undertake to teach. Our student pays a hundred guineas, and the barrister undertakes that his pupil shall see all the work that goes on in chambers, and have an opportunity of trying his own hand at doing it […]. What teaching (if any) he may obtain is a matter of chance […]. Our young man reading for the bar […] [if] he is to learn law, he must pick it up for himself […]. The oddity of the thing is, that he after all gets in due time, mainly by the process of imitation, to make pretty tolerable bricks […]. [...]

  • a) Gesellschaftliche Bedeutung des Kulturwissenschaftlers Die Berufsbezeichnung „Kulturwissenschaftler“ kennzeichnet Kulturfunktionäre mit Hochschulabschluß (Diplomanden der Fachrichtung Kulturpolitik und Ästhetik der Philosophischen Fakultäten der Universitäten). Der Kulturwissenschaftler hilft die großen Aufgaben der sozialistischen Revolution im Bereich der Ideologie und Kultur durchführen, wirkt wesentlich an der geistigen Formung des neuen Menschen und der Herausbildung der sozialistischen Nationalkultur. [...]

  • Die Anzweiflung des Geistes-Zustandes in schwebenden Prozeß-Verfahren nimmt immer mehr überhand. Wie vor kurzem bei Gelegenheit einer 'Geisteszusstand Untersuchung' der Geh. Medizinalrath Sander betonte, genügt für das Gericht der von irgend einer Seite erhobene Zweifel an der Zurechnungsfähigkeit eines Angeschuldigten, dessen Unterbringung in eine öffentliche Irren-Anstalt bis zu 6 Wochen beschließen zu können (§ 81 St.-P.-O.). Daß dieser Antrag formell von 'Sachverständigen' gestellt werden soll, erschwert die Sache keineswegs, denn die in den meisten heutigen Straf-Prozessen in Bereitschaft befindlichen psychiatrischen Gerichtsärzte werden sammt und sonders erklären, wenn sie gefragt werden, ob sie die geistige Gesundheit des Angeschuldigten konstatiren können, daß sie dazu nicht im Stande seien ohne längere Beobachtung.[...]

  • Am 15. April 1844 wurde ich zu Eden Cottage in der Nähe von Peterhead geboren. Ich habe aber keine Erinnerungen an diesen Ort, denn einige Monate später wurde mein Vater zum Pastor einer ländlichen Gemeinde zu Clatt in Aberdeenshire berufen, und diese Stätte ist es also, welche ich als meine eigentliche Heimath betrachte, hier verlebte ich meine ganze Jugendzeit. Ruhig und einsam war dieses schöne Bergthal, zurückgezogen und still war unser dortiges Leben. Eine Schwester war älter als ich, zwei waren jünger. Bald erschienen noch zwei Kinder, aber nach einem kurzen Aufenthalt bei uns wurden sie heimgerufen. [...]