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  • Zwischen dem Chef der italienischen Polizei Bocchini und dem Politischen Polizeikommandeur der Länder Reichsführer SS Himmler ist in der Konferenz, die in Berlin vom 30.3. bis 1.4.1936 stattgefunden hat, folgendes Einverständnis erzielt worden: [...]

  • "Im Zusammenhang mit diesen Fragen der Auslieferung wegen politischen Mordes spielte die Frage des politischen Asylrechts eine Rolle. Es liegen auch heute wieder Anträge der Kommunistischen Partei vor, dieses politische Asylrecht in das Gesetz einzuarbeiten. Wir sind der Meinung, daß das nicht in dieses Gesetz gehört, daß vielmehr ein besonderes Gesetz gemäß Artikel 7 der Reichsverfassung geschaffen werden muß, durch welches das Fremdenrecht einschließlich des politischen Asylrechts geregelt wird. [...]"

  • Im Zusammenhang mit diesen Fragen der Auslieferung wegen politischen Mordes spielte die Frage des politischen Asylrechts eine Rolle. Es liegen auch heute wieder Anträge der Kommunistischen Partei vor, dieses politische Asylrecht in das Gesetz einzuarbeiten. Wir sind der Meinung, daß das nicht in dieses Gesetz gehört, daß vielmehr ein besonderes Gesetz gemäß Artikel 7 der Reichsverfassung geschaffen werden muß, durch welches das Fremdenrecht einschließlich des politischen Asylrechts geregelt wird. [...]

  • Entwurf eines Gesetzes über die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden, 8. Januar 1969, Drucksache V/3702, S. 1–26.

  • Das Militärgericht des Militärgebiets für Sarajevo hat, vertreten durch folgende Genossen, Hauptmann Veso Jovanovic als Ratsvorsitzenden, Hauptmann Šorn Avgustin und Hauptmann Radan Danilo als Ratsmitglieder, Leutnant Radonjic Mašan als Schriftführer, in Anwesenheit des Staatsanwalts für den Kreis Sarajevo, des Genossen Leutnant Berbic Šukrija, und des Angeklagten Mašic Kasim, wegen seiner Taten nach Art. 14 der Verordnung über die Militärgerichte und nach der abgehaltenen Hauptverhandlung am 15. August 1945 in Sarajevo den folgenden Urteil verkündet: [...]

  • [13v] Hoferin Regina mit ihrem vater und herrn Dr. Stöger, Nr 132 zu Mariahilf contra Hofer Johann Karl, bürgerlicher posamentirer, Nr 120 auf dem Neubau, mit herrn Dr. Pihl. Klage: die klägerin bringt an, ihr mann, beweise der beygebrachten attestaten, behandle sie sehr grausam, so daß sie in die ohnmacht einsmals wegen der thattigkeiten gefallen, nebst dem neke er sie, was sie immer redet und macht sey unrecht, und sie habe den ganzen tag keinen frieden, zudem lebe er sehr unflättig, habe mit den arbeitsmagden unzüchtige handlungen vor, er taste sie an, übe allen widernatürlichen muthwillen und geilheit mit selben aus, mit einer gewissen Rosel aber habe ers soweit gebracht, daß es ihr leicht fallen würde, ihn des ehebruchs zu überführen, die magden hätten die communicirten attestaten ausgestellet, bäth um scheidung von tisch und beth und alimente. [...]

  • Quelle 1: Rede Ludwig Windthorsts vor dem Deutschen Reichstag (1876) Meine Herren, der Herr Abgeordnete Herz kann versichert sein, daß ich seinen Antrag keineswegs ansehe als aus irgendwelchen frivolen Anschauungen hervorgegangen. Ich meinestheils bekenne, daß ich den Umstand, daß ein solcher Antrag nothwendig erachtet worden ist, für eine höchst ernste, bedeutungsvolle Erscheinung erachte. Einmal bezeichnet Antrag nur eine Kulturentwickelung, die ich tief beklage; zweitens aber muß ich dem Kollegen Herz das zugestehen, daß sein Antrag die naturgemäße Entwickelung des modernen Staatsbegriffes ist. [...]

  • Der Oberstaatsanwalt beim Militärgerichtshof in Rom, Oberst Tringali, brachte hier vor einigen Tagen folgendes zur Sprache. Das Strafverfahren gegen Kappler u.A. sei formell noch nicht abgeschlossen, weil insgesamt 12 mitangeklagte deutsche Staatsangehörige, darunter zwei Richter der Wehrmachtsgerichtsbarkeit und im übrigen SS-Führer nicht hätten ermittelt werden können. Es handle sich um immer noch zwei anhängige Restverfahren, und zwar um eine Voruntersuchung gegen den früheren Generalrichter Hans Keller, den Oberkriegsgerichtsrat Kurt Winden und eine Reihe von SS-Führern wegen Mittäterschaft bei der Geiselerschießung in den Fosse Ardeatine.[...]

  • Das Amt für Wiedergutmachung in Bremen hat als Kämpfer gegen den Faschismus und die Opfer dieses Systems nach folgenden Richtlinien anzuerkennen: 1. Diejenigen, die aus politischen Gründen gegen das Naziregime gekämpft haben und infolgedessen zu Freiheitsstrafen verurteilt oder ohne Urteil in Haft genommen oder in ein Strafbataillon eingereiht worden sind. Eine Haftdauer von weniger als 6 Monaten rechtfertigt eine Anerkennung nur dann, wenn der Antragsteller nachhaltigen gesundheitlichen oder erheblichen wirtschaftlichen Schaden erlitten hat oder die Haft erst durch die Besetzung beendet worden ist. […]

  • Stanislaus Augustus von Gottes Gnaden und durch den Willen der Nation von Großherzog von Litthauen u. s. f. zugleich mit den in verdoppelter Zahl die polnische repräsentirenden conföderirten Ständen. Da Wir überzeugt sind, daß unser aller gemeinschaftliches Schicksal einzig und allein von der Gründung und Vervollkommnung der Nationalverfassung abhängt, und durch eine lange Erfahrung die verjährten Fehler unserer Regierungsverfassung kennen gelernt haben; da wir die Lage, worin sich befindet, und den zu Ende eilenden Augenblick, der uns wieder zu uns selbst gebracht hat, zu benutzen wünschen; da wir frei von den schändenden Befehlen auswärtiger Uebermacht, die äußere Unabhängigkeit und innere Freiheit der Nation, deren Schicksal unseren Händen anvertraut ist, höher schätzen, als unser Leben und unsere persönliche Glückseligkeit; da wir uns zu gleicher Zeit auch die Segnungen, und die Dankbarkeit unserer Zeitgenossen und der künftigen Geschlechter zu verdienen wünschen [...]

  • Quelle 1: Auszug aus der Gesindeordnung für die Mark Brandenburg 1681/1683. No. XXI. Revidirte Pauer= Gesinde= Hirten und Schäffer=Ordnung, nach welcher sich jedermann in Unserer Mittel=Marck, Prignitz und Ucker=Marck, wie auch Herrschafften Beeßkow und Storckow richten soll. Vom 18. Decembr. 1681. Sambt Appendice vom 28. April 1683. [Sp. 141] Titulus I. Von den Unterthanen und deren Kinder Dienste, wie auch deren Leibeigenschafft in der Uckermarck und Lande zu Stolpe. [...]

  • Die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Demokratische Republik, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika [..] SIND wie folgt ÜBEREINGEKOMMEN: [...]

  • Zwischen dem Chef der italienischen Polizei Bocchini und dem Politischen Polizeikommandeur der Länder Reichsführer SS Himmler ist in der Konferenz, die in Berlin vom 30.3. bis 1.4.1936 stattgefunden hat, folgendes Einverständnis erzielt worden: [...]

  • […] Die Grundlage aller Staatslehre besteht für mich etwa in folgenden Grundsätzen: 1. Es ist nicht die Bestimmung des Staates Menschen zu beherrschen und durch Gewalt oder durch Furcht vor Gewaltanwendung zu zügeln, [...]

  • Betrifft: Juden Ison Israel Rosenthal, 25.9.05 Posen geb., und Ehefrau Gerda Sara, geb. Katz, 9.2.11 Grunewald zul. whg. in Berlin-Schöneberg, Bamberger Str. 47 Die Obengenannten fallen unter die Bestimmung der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.41.[...]

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