Zwischen dem Chef der italienischen Polizei Bocchini und dem Politischen Polizeikommandeur der Länder Reichsführer SS Himmler ist in der Konferenz, die in Berlin vom 30.3. bis 1.4.1936 stattgefunden hat, folgendes Einverständnis erzielt worden: [...]
Quelle 1 Quelle 2 Die Eisenbahn-Unternehmungen haben in ganz Europa so überspannte Vorstellungen von dem Gewinnste, den sie ihren Theilnehmern abwerfen werden, hervorgerufen, daß ein bis nun in der Geschichte beyspielloses Drängen und Bestreben entstand, sich daran zu betheiligen. Da diese Unternehmungen bey der vollgültigen Anerkennung ihrer Nützlichkeit auf jede Weise unterstützt und hervorgerufen wurden, so stiegen die versprochenen theilnehmenden Capitalien wenigstens in Beziehung auf die Zeit ihrer Aufbringung in ein weit übersteigendes Verhältniß zu ihrer materiellen Existenz. [...]
Der Oberstaatsanwalt beim Militärgerichtshof in Rom, Oberst Tringali, brachte hier vor einigen Tagen folgendes zur Sprache. Das Strafverfahren gegen Kappler u.A. sei formell noch nicht abgeschlossen, weil insgesamt 12 mitangeklagte deutsche Staatsangehörige, darunter zwei Richter der Wehrmachtsgerichtsbarkeit und im übrigen SS-Führer nicht hätten ermittelt werden können. Es handle sich um immer noch zwei anhängige Restverfahren, und zwar um eine Voruntersuchung gegen den früheren Generalrichter Hans Keller, den Oberkriegsgerichtsrat Kurt Winden und eine Reihe von SS-Führern wegen Mittäterschaft bei der Geiselerschießung in den Fosse Ardeatine.[...]