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  • Zwischen dem Chef der italienischen Polizei Bocchini und dem Politischen Polizeikommandeur der Länder Reichsführer SS Himmler ist in der Konferenz, die in Berlin vom 30.3. bis 1.4.1936 stattgefunden hat, folgendes Einverständnis erzielt worden: [...]

  • "Im Zusammenhang mit diesen Fragen der Auslieferung wegen politischen Mordes spielte die Frage des politischen Asylrechts eine Rolle. Es liegen auch heute wieder Anträge der Kommunistischen Partei vor, dieses politische Asylrecht in das Gesetz einzuarbeiten. Wir sind der Meinung, daß das nicht in dieses Gesetz gehört, daß vielmehr ein besonderes Gesetz gemäß Artikel 7 der Reichsverfassung geschaffen werden muß, durch welches das Fremdenrecht einschließlich des politischen Asylrechts geregelt wird. [...]"

  • Im Zusammenhang mit diesen Fragen der Auslieferung wegen politischen Mordes spielte die Frage des politischen Asylrechts eine Rolle. Es liegen auch heute wieder Anträge der Kommunistischen Partei vor, dieses politische Asylrecht in das Gesetz einzuarbeiten. Wir sind der Meinung, daß das nicht in dieses Gesetz gehört, daß vielmehr ein besonderes Gesetz gemäß Artikel 7 der Reichsverfassung geschaffen werden muß, durch welches das Fremdenrecht einschließlich des politischen Asylrechts geregelt wird. [...]

  • Das Militärgericht des Militärgebiets für Sarajevo hat, vertreten durch folgende Genossen, Hauptmann Veso Jovanovic als Ratsvorsitzenden, Hauptmann Šorn Avgustin und Hauptmann Radan Danilo als Ratsmitglieder, Leutnant Radonjic Mašan als Schriftführer, in Anwesenheit des Staatsanwalts für den Kreis Sarajevo, des Genossen Leutnant Berbic Šukrija, und des Angeklagten Mašic Kasim, wegen seiner Taten nach Art. 14 der Verordnung über die Militärgerichte und nach der abgehaltenen Hauptverhandlung am 15. August 1945 in Sarajevo den folgenden Urteil verkündet: [...]

  • Der Oberstaatsanwalt beim Militärgerichtshof in Rom, Oberst Tringali, brachte hier vor einigen Tagen folgendes zur Sprache. Das Strafverfahren gegen Kappler u.A. sei formell noch nicht abgeschlossen, weil insgesamt 12 mitangeklagte deutsche Staatsangehörige, darunter zwei Richter der Wehrmachtsgerichtsbarkeit und im übrigen SS-Führer nicht hätten ermittelt werden können. Es handle sich um immer noch zwei anhängige Restverfahren, und zwar um eine Voruntersuchung gegen den früheren Generalrichter Hans Keller, den Oberkriegsgerichtsrat Kurt Winden und eine Reihe von SS-Führern wegen Mittäterschaft bei der Geiselerschießung in den Fosse Ardeatine.[...]

  • Das Amt für Wiedergutmachung in Bremen hat als Kämpfer gegen den Faschismus und die Opfer dieses Systems nach folgenden Richtlinien anzuerkennen: 1. Diejenigen, die aus politischen Gründen gegen das Naziregime gekämpft haben und infolgedessen zu Freiheitsstrafen verurteilt oder ohne Urteil in Haft genommen oder in ein Strafbataillon eingereiht worden sind. Eine Haftdauer von weniger als 6 Monaten rechtfertigt eine Anerkennung nur dann, wenn der Antragsteller nachhaltigen gesundheitlichen oder erheblichen wirtschaftlichen Schaden erlitten hat oder die Haft erst durch die Besetzung beendet worden ist. […]

  • Die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Demokratische Republik, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika [..] SIND wie folgt ÜBEREINGEKOMMEN: [...]

  • Zwischen dem Chef der italienischen Polizei Bocchini und dem Politischen Polizeikommandeur der Länder Reichsführer SS Himmler ist in der Konferenz, die in Berlin vom 30.3. bis 1.4.1936 stattgefunden hat, folgendes Einverständnis erzielt worden: [...]

  • […] Die Grundlage aller Staatslehre besteht für mich etwa in folgenden Grundsätzen: 1. Es ist nicht die Bestimmung des Staates Menschen zu beherrschen und durch Gewalt oder durch Furcht vor Gewaltanwendung zu zügeln, [...]

  • Betrifft: Juden Ison Israel Rosenthal, 25.9.05 Posen geb., und Ehefrau Gerda Sara, geb. Katz, 9.2.11 Grunewald zul. whg. in Berlin-Schöneberg, Bamberger Str. 47 Die Obengenannten fallen unter die Bestimmung der Elften Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.41.[...]