Quellen/

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  • Quelle I:
    „Ärztlicher Bericht mit Gutachten zum Patienten Franz D., Königliche Landesirrenanstalt Stenjevec, Kroatien-Slawonien“ (30. Januar 1917)

    Quelle II:
    „Aerztlicher Bericht & Gutachten zu Patient Nikola D., K.u.k. Festungsspital in Sarajevo, Abteilung für Geisteskranke, Österreich-Ungarn“ (25. Januar 1917)

    Quelle III:
    „Ärztlicher Bericht und Gutachten zu Patient Franjo Š., Irrenanstalt in Stenjevec, Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen“ (29. April 1925)

  • Quelle I „Ärztlicher Bericht mit Gutachten zum Patienten Franz D., Königliche Landesirrenanstalt Stenjevec, Kroatien-Slawonien“ (30. Januar 1917)[1] „D[. ...] Franz, geb. 1887, rkat., ledig, […], Res.Korporal des k.u.k. Inf. Reg. No. 8, wurde 5.XI.1916 aus dem k.u.k. Fest.Spitale Mostar in die kgl. Landesirrenanstalt zur Konstatierung des Geisteszustandes gebracht. Am Vormerkblatte aus Mostar ist über sein dortiges geistiges Verhalten nichts angegeben. [...]

  • Nachdem ich im einzelnen alle Eigenschaften jener Fürstenherrschaften erörtert habe, über die zu sprechen ich mir eingangs vorgenommen hatte, und ein gut Teil der Gründe für ihr Wohlergehen und ihren Verfall dargestellt sowie die Mittel aufgewiesen habe, mit denen viele sie zu erwerben und zu behaupten suchten, bleibt mir nur noch übrig, im allgemeinen über Angriffs- und Verteidigungsmöglichkeiten zu sprechen, in die jede der vorgenannten Fürstenherrschaften geraten kann. Wir haben oben gesagt, daß ein Fürst gute Grundlagen haben muß; sonst geht er notwendig unter. Die hauptsächlichen Grundlagen, die alle Staaten brauchen – sowohl die neugegründeten wie die altererbten oder die aus diesem gemischten – sind gute Gesetze und ein gutes Heer. Und da es keine gute Gesetze geben kann, wo es kein gutes Heer gibt, aber dort, wo ein gutes Heer ist, auch gute Gesetze sein müssen, will ich die Erörterung der Gesetze übergehen und nur vom Heerwesen sprechen. [...]