Die französische Regierung hat in der Kabinettssitzung am 11. März 1975 beschlossen, ab 1976 für einen Zeitraum, der sich ungefähr vom Frühlings- bis zum Herbstanfang erstreckt, erneut die Sommerzeit einzuführen. Mit der Verabschiedung dieser Massnahme setzt die französische Regierung die Energieeinsparungspolitik fort, zu der sich die Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft insbesondere in der Entschliessung vom 17. Dezember 1974 über die Ziele der gemeinschaftlichen Energiepolitik verpflichtet haben. Wenn die gesetzliche Zeit im Sommer um eine Stunde vorgerückt wird, gestaltet sich nämlich der Tagesablauf der Bevölkerung nach einem günstigeren Rhythmus: [...]
Die Staats- und Regierungschefs waren der Auffassung, daß die durch die Energiekrise hervorgerufene Lage die Weltwirtschaft als Ganzes bedroht und Industrieländer wie Entwicklungsländer trifft. Ein anhaltender Energiemangel würde sich ernsthaft auf Produktion, Beschäftigung und Zahlungsbilanz der Gemeinschaftsländer auswirken. Die Staats- und Regierungschefs waren sich daher einig, daß die Gemeinschaft sofort auf folgende Weise wirksame Maßnahmen ergreifen muss: Der Rat soll sofort durch die erforderlichen Vorkehrungen in der Gemeinschaft die Kommission ermächtigen, bis zum 15. Januar 1974 umfassende Energiebilanzen unter Einschluß aller wichtigen Aspekte der Energielage in der Gemeinschaft aufzustellen. Die Kommission soll auf dieser Grundlage mit der Prüfung aller gegenwärtigen oder vorhersehbaren Auswirkungen der Energieversorgungslage auf Produktion, Beschäftigung, Preise und Zahlungsbilanzen sowie auf die Entwicklung der Währungsreserven beginnen.
VERORDNUNG Nr. 25 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik DER RAT DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT – gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 40, 43 und 199 bis 209; auf Vorschlag der Kommission; nach Anhörung des Europäischen Parlaments; in der Erwägung nachstehender Gründe: [...]
Art. 2 [Aufgabe der Gemeinschaft]: Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie durch die Durchführung der in den Artikeln 3 und 3a genannten gemeinsamen Politiken oder Maßnahmen eine harmonische und ausgewogene Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, ein beständiges, nichtinflationäres und umweltverträgliches Wachstum, einen hohen Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Beschäftigungsniveau, ein hohes Maß an sozialem Schutz, die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. [...]
Hochverehrter Herr Präsident, die WWF-Sektion Lombardei, im Namen ihrer mehr als zehntausend Mitglieder, besorgt um die in Italien bestehende Situation bezüglich des Jagdgesetzes und der aktuell diskutierten Vorlage eines Rahmengesetzes, möchte den verehrten Rat bitten, sich mit der Richtlinie der EWG [Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft] bezüglich des Schutzes der Vogelwelt zu befassen und diese zu verabschieden. [...]
It is both an honour and a pleasure for the Commission of the European Economic Community to take part here in Yaoundé in the ceremony for the signature of the new Convention of Association. As I stand before this illustrious gathering, my first duty as President of that Commission is to thank once again the man who within the Commission carries the main responsibility for questions concerned with this Association, my colleague Henri Rochereau. [...]
Die hamburgische Wirtschaft ruht auf drei grossen Säulen: dem Hafen, der Industrie und dem Handel. Als stärkste Säule muss immer noch der Hamburger Hafen bezeichnet werden. Die Wechselbeziehungen zwischen ihm und der Industrie sowie dem Handel werden deutlich, wenn man sich seine Funktion als Knotenpunkt des Weltverkehrs vor Augen hält. [...]
Der Kongress der Unternehmerinnen fasste seine Meinung in einigen Leitsätzen zusammen: [...]
Die Europäische Union ist an einem Wendepunkt in ihrer Geschichte angelangt. Sie bereitet sich auf eine beispiellose Erweiterungswelle vor und arbeitet innerhalb des Konvents zugleich an einer Neudefinierung ihrer Aufgaben und der Arbeitsweise ihrer Organe im Rahmen eines neuen Verfassungsvertrags. Darüber hinaus hat sie eine Entwicklungsstrategie auf den Weg gebracht, die von den Synergieeffekten zwischen wirtschaftlichen und sozialen Reformen getragen wird und zudem auf den Dimensionen Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit beruht. [...]