Quellen/

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  • Eure Exzellenz hat hier am römischen Hof mit verschiedenen Personen und unterschiedlichen Geschäften zu tun; und so werde ich, so gut ich kann, von beidem das berichten, was ich aus jahrelanger Erfahrung darüber weiß; und wenngleich Eure Exzellenz alle anderen an Klugheit übertrifft, soll das Folgende als Denkschrift dienen. [...]

  • Stanislaus Augustus von Gottes Gnaden und durch den Willen der Nation von Großherzog von Litthauen u. s. f. zugleich mit den in verdoppelter Zahl die polnische repräsentirenden conföderirten Ständen. Da Wir überzeugt sind, daß unser aller gemeinschaftliches Schicksal einzig und allein von der Gründung und Vervollkommnung der Nationalverfassung abhängt, und durch eine lange Erfahrung die verjährten Fehler unserer Regierungsverfassung kennen gelernt haben; da wir die Lage, worin sich befindet, und den zu Ende eilenden Augenblick, der uns wieder zu uns selbst gebracht hat, zu benutzen wünschen; da wir frei von den schändenden Befehlen auswärtiger Uebermacht, die äußere Unabhängigkeit und innere Freiheit der Nation, deren Schicksal unseren Händen anvertraut ist, höher schätzen, als unser Leben und unsere persönliche Glückseligkeit; da wir uns zu gleicher Zeit auch die Segnungen, und die Dankbarkeit unserer Zeitgenossen und der künftigen Geschlechter zu verdienen wünschen [...]

  • Confoederations Articul DerGesambten polnischen Reichs=Staende / Welche Anno 1573. Bey wehrendem Interregno Auff allgemeinem Landtage zu Warsaw geschlossen / Und zu unverbruechlicher Festhaltung offentlich und gantz Eyferig / beschworen worden. [...]

  • Nachdem ich im einzelnen alle Eigenschaften jener Fürstenherrschaften erörtert habe, über die zu sprechen ich mir eingangs vorgenommen hatte, und ein gut Teil der Gründe für ihr Wohlergehen und ihren Verfall dargestellt sowie die Mittel aufgewiesen habe, mit denen viele sie zu erwerben und zu behaupten suchten, bleibt mir nur noch übrig, im allgemeinen über Angriffs- und Verteidigungsmöglichkeiten zu sprechen, in die jede der vorgenannten Fürstenherrschaften geraten kann. Wir haben oben gesagt, daß ein Fürst gute Grundlagen haben muß; sonst geht er notwendig unter. Die hauptsächlichen Grundlagen, die alle Staaten brauchen – sowohl die neugegründeten wie die altererbten oder die aus diesem gemischten – sind gute Gesetze und ein gutes Heer. Und da es keine gute Gesetze geben kann, wo es kein gutes Heer gibt, aber dort, wo ein gutes Heer ist, auch gute Gesetze sein müssen, will ich die Erörterung der Gesetze übergehen und nur vom Heerwesen sprechen. [...]