Quellen/

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  • In den Präambeln europäischer Verträge zeigen sich Zusammenhänge zwischen der Geschichte der europäischen Integration und deren Recht. Die Präambel der Grundrechte-Charta der Europäischen Union sticht besonders heraus, da sie in Form und Inhalt von den übrigen europäischen Präambeln abweicht: Sie stellt die europäischen Völker an den Beginn und bezieht sich mehrfach auf Werte.

  • „Ich brauche Ihnen, meine Herren, nicht zu sagen, daß die Weltlage sehr ernst ist. Allen denkenden Menschen muß dies klar sein. Eine der Hauptschwierigkeiten besteht meiner Ansicht nach in der ungeheuren Vielseitigkeit des Problems, die bewirkt, daß gerade die Menge der Tatsachen, welche die Öffentlichkeit durch Presse und Rundfunk zu hören bekommt, es dem einfachen Mann außerordentlich schwer macht, sich eine richtige Vorstellung von der Lage zu bilden. Außerdem lebt die Bevölkerung unseres Landes fern von den Unruhegebieten der Welt, und es ist für sie schwer, sich die Not der schon so lange leidenden Völker, ihre Reaktionen darauf und schließlich deren Auswirkungen auf die betreffenden Regierungen, während unsere Bemühungen, den Frieden der Welt zu fördern im Gange sind, vorzustellen. [...]

  • Die Bundesrepublik Deutschland, die Deutsche Demokratische Republik, die Französische Republik, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken und die Vereinigten Staaten von Amerika [..] SIND wie folgt ÜBEREINGEKOMMEN: [...]