Quellen/

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  • Zwischen dem Chef der italienischen Polizei Bocchini und dem Politischen Polizeikommandeur der Länder Reichsführer SS Himmler ist in der Konferenz, die in Berlin vom 30.3. bis 1.4.1936 stattgefunden hat, folgendes Einverständnis erzielt worden: [...]

  • Der Oberstaatsanwalt beim Militärgerichtshof in Rom, Oberst Tringali, brachte hier vor einigen Tagen folgendes zur Sprache. Das Strafverfahren gegen Kappler u.A. sei formell noch nicht abgeschlossen, weil insgesamt 12 mitangeklagte deutsche Staatsangehörige, darunter zwei Richter der Wehrmachtsgerichtsbarkeit und im übrigen SS-Führer nicht hätten ermittelt werden können. Es handle sich um immer noch zwei anhängige Restverfahren, und zwar um eine Voruntersuchung gegen den früheren Generalrichter Hans Keller, den Oberkriegsgerichtsrat Kurt Winden und eine Reihe von SS-Führern wegen Mittäterschaft bei der Geiselerschießung in den Fosse Ardeatine.[...]

  • Erster Titel: Von der spanischen Nation und den Spaniern. Erstes Kapitel: Die spanische Nation. Art. 2. Die spanische Nation ist frei und unabhängig, sie ist nicht der Besitz einer Familie oder eines Einzelnen und wird es auch niemals sein. Art. 3. Die Souveränität liegt in ihrem Wesen bei der Nation, der daher ausschließlich das Recht zusteht, ihre Grundgesetze zu bestimmen. [...]

  • Zwischen dem Chef der italienischen Polizei Bocchini und dem Politischen Polizeikommandeur der Länder Reichsführer SS Himmler ist in der Konferenz, die in Berlin vom 30.3. bis 1.4.1936 stattgefunden hat, folgendes Einverständnis erzielt worden: [...]