Nachdem ich als Mitglied der Sachverständigenkommission für den Wiederaufbau von Nordfrankreich und Belgien für das Referat VIII der Wako und für das Reichswirtschaftsministerium tätig gewesen bin, von dem Inhalt des Friedensvertrags eingehend Kenntnis genommen, den Verhandlungen in Versailles beigewohnt und die zerstörten Gebiete Nordfrankreichs bereist habe, will ich versuchen, mit nachstehenden Ausführungen darzulegen, welche Massnahmen das deutsche Reich zu ergreifen hat, um die ihm im Friedensvertrag auferlegten ungeheuren Pflichten, insbesondere die Verpflichtung des Wiederaufbaus der zerstörten Gebiete zu erfüllen. […]
Die französische Regierung hat in der Kabinettssitzung am 11. März 1975 beschlossen, ab 1976 für einen Zeitraum, der sich ungefähr vom Frühlings- bis zum Herbstanfang erstreckt, erneut die Sommerzeit einzuführen. Mit der Verabschiedung dieser Massnahme setzt die französische Regierung die Energieeinsparungspolitik fort, zu der sich die Mitgliedsstaaten der Gemeinschaft insbesondere in der Entschliessung vom 17. Dezember 1974 über die Ziele der gemeinschaftlichen Energiepolitik verpflichtet haben. Wenn die gesetzliche Zeit im Sommer um eine Stunde vorgerückt wird, gestaltet sich nämlich der Tagesablauf der Bevölkerung nach einem günstigeren Rhythmus: [...]
Die Staats- und Regierungschefs waren der Auffassung, daß die durch die Energiekrise hervorgerufene Lage die Weltwirtschaft als Ganzes bedroht und Industrieländer wie Entwicklungsländer trifft. Ein anhaltender Energiemangel würde sich ernsthaft auf Produktion, Beschäftigung und Zahlungsbilanz der Gemeinschaftsländer auswirken. Die Staats- und Regierungschefs waren sich daher einig, daß die Gemeinschaft sofort auf folgende Weise wirksame Maßnahmen ergreifen muss: Der Rat soll sofort durch die erforderlichen Vorkehrungen in der Gemeinschaft die Kommission ermächtigen, bis zum 15. Januar 1974 umfassende Energiebilanzen unter Einschluß aller wichtigen Aspekte der Energielage in der Gemeinschaft aufzustellen. Die Kommission soll auf dieser Grundlage mit der Prüfung aller gegenwärtigen oder vorhersehbaren Auswirkungen der Energieversorgungslage auf Produktion, Beschäftigung, Preise und Zahlungsbilanzen sowie auf die Entwicklung der Währungsreserven beginnen.
Art. 2 [Aufgabe der Gemeinschaft]: Aufgabe der Gemeinschaft ist es, durch Errichtung eines Gemeinsamen Marktes und einer Wirtschafts- und Währungsunion sowie durch die Durchführung der in den Artikeln 3 und 3a genannten gemeinsamen Politiken oder Maßnahmen eine harmonische und ausgewogene Entwicklung des Wirtschaftslebens innerhalb der Gemeinschaft, ein beständiges, nichtinflationäres und umweltverträgliches Wachstum, einen hohen Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen, ein hohes Beschäftigungsniveau, ein hohes Maß an sozialem Schutz, die Hebung der Lebenshaltung und der Lebensqualität, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu fördern. [...]
It is both an honour and a pleasure for the Commission of the European Economic Community to take part here in Yaoundé in the ceremony for the signature of the new Convention of Association. As I stand before this illustrious gathering, my first duty as President of that Commission is to thank once again the man who within the Commission carries the main responsibility for questions concerned with this Association, my colleague Henri Rochereau. [...]
This Agreement relates to the entire business of each of the parties hereto in incandescent lamps, as hereafter defined. For the purpose of this Agreement the incandescent lamp is defined as comprising all electric lamps for illuminating, heating or medical purposes, operating by any or all of the following methods: incandescence of a refractory filament, luminescence of gas, cathode incandescence (except so called arc or enclosed arc-lamps, not operating in a sealed container, and also excepting Neon, X-Ray and Radio tubes), and all of the aforesaid are hereinafter comprehend by the word lamps.[...]
Der Kongress der Unternehmerinnen fasste seine Meinung in einigen Leitsätzen zusammen: [...]
Die bereits ziemlich alte Idee eines Mitteleuropäischen Wirtschaftsvereins ist kürzlich vor dem Kaufmännischen Verein Zürich in einer Weise wiederaufgenommen worden, die Beachtung verdient.[...]
M. le Consul Général de France à Zurich à M. Delcassé, Ministre des AffairesEtrangères. Zurich, le 18 mars 1904. L’Association économique de l’Europe Centrale et la Chambre de Commerce de Zurich......
A segregated Germany, which developed in a manner unrelated to Western Europe would constitute a danger to Western Europe and our objectives. Economically, the interrelationship of Germany and the rest of Western Europe is so close and Germany’s economic potential so great that if it were again to pursue a policy of seeking only its own economic well-being and the greatest degree of autarchy, it might well dominate Western Europe.[...]
Als wir mit dem Entwurf des Aktions-Programms der EPA begannen, zeigte die Europäische Wirtschaft auf manchem Gebiet bedenkliche Symptome. Die Produktionskurve, die seit Beendigung des Krieges stetig gestiegen war, begann ihre steigende Tendenz zu verlieren und auf einigen Sektoren sogar zu fallen. Insbesondere hielt der Absatz von Kohle und Stahl nicht mehr Schritt mit der Erzeugung; die Folgen waren überall staatliche und überstaatliche Eingriffe und Subventionen. Zu gleicher Zeit war es den europäischen Ländern aber noch nicht gelungen, den Bedarf an den beiden wichtigsten Dingen, Lebensmitteln und Wohnungen, auch nur annähernd zu befriedigen. [...]