Internationaler Tonfilm? (1931) Der stumme Film war keineswegs in dem Sinne international, in dem die landwirtschaftlichen Maschinen und die Kragenknöpfchen es sind. Gewiß, da er das Glück hatte, keine Worte machen zu müssen – es sei denn in den Bildtiteln, die leicht übersetzbar waren –, konnte er überall hindringen, wo man zu sehen verstand. Aber die Sprache der Bilder ist kaum minder national bedingt wie die der Musik. Und so wenig die musikalische Ausdrucksweise eines Volkes einem anderen ohne weiteres einzugehen vermag, ebensowenig entsprechen die visuellen Verständigungsmittel der verschiedenen Nationen von vornherein einem natürlichen Esperanto. […]
„Vertrag zwischen den deutschen Bundesländern und der Französischen Republik zum Europäischen Fernsehkulturkanal“ vom 2. Oktober 1990 und „Gründungsvertrag der ARTE G.E.I.E“ vom 30. April 1991.